Durch die Aufteilung der Gesamtabsicherung auf zwei oder mehr Versicherer ergibt sich ein hohes Maß an Flexibilität und Anpassbarkeit. Mit einer solchen Zweivertragslösung können zudem Fallstricke bei der Beantragung höherer BU-Renten umgangen werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung über Jahrzehnte an Lebensentwicklung bedarfsgerecht zu halten, ist die Königsdisziplin in der BU-Vermittlung. Man nennt dies technische Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Zweitvertragslösung oder Mehrvertragslösung ist dabei ein mächtiges Instrument.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zweivertragslösung?

Die Aufteilung der Gesamtabsicherung auf zwei oder mehr Verträge bei unterschiedlichen Versicherern nennt man Zweivertragslösung bzw. Mehrvertragslösung.

Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wird also nicht auf die Betrachtung eines einzelnen Tarifs beschränkt, sondern als individuell zu konzipierende Gesamtabsicherung verstanden. Die beste Berufsunfähigkeitsversicherung ist jene, die auch über Jahrzehnte an Laufzeit mit den individuellen Entwicklungen der Lebensumstände schritt halten kann.

Vorteile einer Aufteilung auf zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Zielsetzungen einer Zweivertragslösung oder Mehrvertragslösung sind insbesondere:

  • insgesamt höhere Nachversicherungsobergrenzen

  • praktikablere / praktischerer Anwendung von Nachversicherungsoptionen

  • Umgehung ausgeweiteter Anträge und zusätzlicher Untersuchung bei Beantragung höherer BU-Renten

Versicherbarkeit einer Berufsunfähigkeitsrente über 2.500 €

Versicherbarkeit wird mit zwei Verträgen einfacher

Bereits ab 2.501 € mtl. BU-Rentenhöhe reichen die üblichen Antragsfragen bei den meisten Versicherern (manche Versicherer ab 3.000 €) nicht mehr aus. Abhängig von den individuell geltenden Untersuchungsgrenzen werden zusätzlich ärztliche Untersuchungen gefordert. Das können beispielsweise Blutbilder, EKGs oder auch HIV-Tests sein.

Auch kann ein neues Set mit stark nachteilig ausgedehnten Antragsfragen ausgelöst werden.

Zusätzliche ärztliche Untersuchungen bei der Alte Leipziger:

Zusätzliche ärztliche Untersuchungen bei der LV1871:

Erweiterung der Antragsfragen und unbegrenzte Abfragezeiträume *** bei der Nürnberger:

*** Auch bei unbegrenzten Antragsfragen gilt allerdings in der Regel die zumutbare Gedächtnisleistung von 10 Jahren. Mit „Störungen“ und „Beschwerden“ findet jedoch auch eine zusätzliche inhaltliche Ausweitung der Antragsfragen statt. Eine Störung grenzt sich insofern von einer Krankheit ab, als das es an den typischen Charakteristika für eine Krankheit bisher fehlte (bspw. Arztbesuch, Regelmäßigkeit und Ausprägung der Einschränkungen etc.).

Stark überspitzt: Abweichend von den ursprünglichen Antragsfragen wird halt abgefragt, ob jemals „irgendetwas“ war.

Die Versicherbarkeit kann also nicht abschließend vorab durch eine Risikovoranfrage abgeklärt werden. Man ist abhängig von den Ergebnissen der erweiterten Gesundheitsprüfung.

Bereits kleine Auffälligkeiten ohne wirklichen Krankheitswert können erhebliche Folgen haben. Sei es der erhöhte Blutdruck, weil die Krankenschwester hübsch war oder eine geringfügige Grenzwertüberschreitung bei den Leberwerten, macht schnell mal eben 25 % Risikozuschlag.

Bei einer Berufsunfähigkeitsrente über 4.000 € entscheidet meist nicht mehr der Erstversicherer, der Rückversicherer hat dann ein Wörtchen mit zu reden. Was eine für den Versicherungsnehmer positive Auslegung von Ermessenspielräumen in den Annahmerichtlinien nahezu unmöglich macht.

Teilt man die gewünschte Absicherungshöhe jedoch auf zwei unterschiedliche Versicherer auf, kann man diese Probleme bei Auswahl der richtigen Versicherer vollständig umgehen.

Höhere Nachversicherungsobergrenzen / mehr Nachversicherungspotential

Marktbreit gilt bei den meisten Versicherern noch immer eine Nachversicherungsobergrenze von 2.500 € bis 3.000 € BU-Rente. Wenige Versicherer bieten deutlich mehr, das aber auch nur im Rahmen sehr enger Spielregeln.

Auch Stand 2020 liegen die Nachversicherungsobergrenzen der meisten Versicherer noch bei 2.500 € monatlicher BU-Rente. Für „schlechtere“ Berufsgruppen können sogar niedrigere Grenzen gelten. So wie hier am Beispiel HDI zu sehen:

Am „bei uns“ lässt sich bereits erkennen, dass sich dieses Problem über eine Zweivertraglösung lösen lässt.

Zuweilen höre ich – zumindest aus dem Kollegenkreis – aber auch Einwände, dass es doch auch einzelne Versicherer mit höheren Nachversicherungsobergrenzen gäbe. Das ist grundsätzlich auch durchaus richtig. Allerdings darf dann auf keinen Fall ein ganz genauer Blick in die detaillierten Spielregeln vergessen werden.

Schauen wir uns einmal die Bayerische an:

Die Bayerische hat eine Nachversicherungsobergrenze von 3.000 € mtl. BU Rente. Das wird für viele Berufe hinreichen, wenn auch regelmäßig nicht für meine Kunden aus den Bereichen MINT und Medizin.

Dabei darf man aber nicht vergessen, dass die Bayerische keine Beitragsdynamik auf den Nachversicherungsantrag anbietet:

Habe ich nun beispielsweise einen Studenten, der initial 1.500 € BU Rente versichern kann, dann hat dieser Student nur formal ein Nachversicherungsrecht auf bis zu 3.000 €. Denn diese zusätzlichen 1.500 € Nachversicherung können im Nachgang – und hey, das sind Jahrzehnte – nicht mehr an die Kaufkraftentwicklung angepasst werden.

Zudem gelten für die Bayerische grundsätzlich Obergrenzen von 500 € pro Erhöhung. Sind die ersten 5 Jahre rum – ein Medizinstudium dauert bspw. länger – verbleibt nur die ereignisabhängige Nachversicherung von 1.500 € auf 2.000 € BU-Rente. Deutlich zu wenig, selbst für einen Assistenzarzt / Arzt in Weiterbildung.

Neben absoluten Nachversicherungsgrenzen gibt es am Markt auch absolute Erhöhungsgrenzen. Ein Beispiel hierfür ist die Allianz:

Bei der Allianz können unabhängig von der ursprünglichen BU-Rente bei Abschluss insgesamt bis zu 1.000 € mtl. BU-Rente nachversichert werden. Das ist durchaus nicht schlecht.

Ein Berufseinsteiger mit 50.000 € Bruttoeinkommen könnte hier zunächst 2.500 € BU-Rente abschließen. Im Nachgang verbleiben weitere 1.000 € Nachversicherungspotential insgesamt. Ist also mit 3.500 € in Summe sogar mehr als die 3.000 € der Bayerischen.

Problem: Die 1.000 € gelten auch dann, wenn ich mit 1.000 € angefangen habe. Beispielsweise weil ich mir als Student zum Abschlusszeitpunkt nicht mehr leisten konnte. Dann habe ich plötzlich eine effektive Nachversicherungsobergrenze von 2.000 € BU-Rente. Blöd gelaufen …

2.500 € BU-Rente entsprechen wiederum der wirtschaftlichen Angemessenheit bei 50.000 € Jahresbrutto.

Ein Einkommen, das Informatiker, Ingenieure oder auch Ärzte bereits bei Berufseinstieg erzielen. Spätere Gehaltsentwicklungen könnten nicht mehr über die Nachversicherung, nur noch teilweise über Beitragsdynamiken abgebildet werden.

Die Beitragsdynamik erfüllt die Aufgabe des Kaufkraftausgleichs. Moderate Gehaltssteigerungen können über die Jahre zwar abgefangen werden, große Sprünge aber nicht zu dem Zeitpunkt, zu welchem eine höhere Absicherung benötigt wird.

Teile ich die Absicherung jedoch auf zwei Versicherer auf, gelten die Obergrenzen pro Versicherer. So erreicht man bei sinnvoller Kombination der richtigen Versicherer ein Nachversicherungspotential von wenigstens 5.000 € BU-Rente oder auch deutlich mehr.

Es bringt allerdings nichts, einfach zwei Verträge beim gleichen Versicherer abzuschließen. Diese Verträge würden stets als Gesamtabsicherung  betrachtet werden, zusätzliches Nachversicherungspotential bringt das nicht.

Praktikablere Nachversicherungsoptionen

Nominal hohe Nachversicherungsobergrenzen sind nicht automatisch auch praktikabel. Die Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung regeln nicht nur die Nachversicherungsobergrenze, sondern auch ganz genau wie, wann, in welchem Umfang erhöht werden kann.

In Abhängigkeit von der individuellen Konstellation kann es Sinn machen, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlichen Nachversicherungsspielregeln durch gezielten Abschluss von zwei Verträgen für die eigene Zielsetzung zu nutzen. So können Schwächen einzelner Tarife kompensiert und die spezielle Stärken ausgespielt werden.

Beispiele dafür sind:

  • Abbildung überdurchschnittlich hoher Gehaltsentwicklung

  • bessere Absicherungsrelation bei hohen variablen Gehaltsbestandteilen

  • planbare Nachversicherung zu planbaren Zeitpunkten (bspw. geplante Beförderung oder Baufinanzierung)

Bei vielen Versicherern beschränkt eine hohe Berufsunfähigkeitsrente (bei Abschluss oder im weiteren Verlauf) zudem die maximale Höhe der Beitragsdynamik. Was die Problematik einer angemessen hohen Absicherung zusätzlich verschärfen kann.

Auch für dieses Problem kann der Abschluss von zwei oder mehr Verträgen eine Lösung bieten. Bedingt aber genaue Kenntnisse der Versicherungsbedingungen und Annahmerichtlinien.

Bei Versorgungswerklern kann die Anrechnung der Ansprüche aus dem Versorgungswerk eine zusätzliche Einschränkung der Nachversicherungsmöglichkeiten erzeugen. Bedingt kann auch das durch eine gezielte Zweivertragslösung verbessert werden.

Hat Berufsunfähigkeitsversicherung als Zweivertragslösung Nachteile?

Auch wenn sich inzwischen mehr und mehr Maklerkollegen von mir inspirieren lassen haben, insgesamt ist dieser Lösungsansatz am Markt sehr selten und recht unbekannt. Auch bei meinen Interessenten begegnet mir hin und wieder zunächst eine gewisse Abwehrhaltung, wenn ich das Thema zur Sprache bringe.

Natürlich stellt sich die Frage, ob im Zuge der Aufteilung auf zwei oder mehr Verträge auch Nachteile entstehen. Sind die Kosten einer Zweivertragslösung höher? Bringt eine Zweivertragslösung Nachteile im Leistungsfall?

Der Kostenaspekt von zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat üblicherweise absolute Stückkosten. Das ist so eine Art Kontoführungsgebühr für den Vertrag. Je nach Anbieter liegen diese Stückkosten bei etwa 12-36 Euro pro Jahr.

Wähle ich nun einen zweiten Anbieter dazu, muss ich auch bei Absicherung einer kleinen BU-Rente diese absoluten Stückkosten bezahlen. Aus meiner Sicht aber eine mehr als nur überschaubare Flexibilitätsprämie, die man ob der Vorteile lächelnd in Kauf nehmen sollte.

Häufig ergänzt man einen hochwertigen Hauptvertrag mit einem kleinen Vertrag bei einem billigeren Zweitversicherer. So, dass die Gesamtkosten einer Zweivertragslösung im Mix oft niedriger sind.

Zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen im Leistungsfall

Theoretisch habe ich mit zwei Verträgen im Leistungsfall natürlich mehr Aufwand, als mit einem Vertrag. In der Praxis hält sich das Problem in Grenzen. Auch wenn die Formulare der Versicherer unterschiedlich aussehen, der eigentliche medizinische Leistungsnachweis ist der Gleiche.

Ich werde also so oder so die gleichen Schritte hinsichtlich Beschaffung von Therapie-, Behandlungs- und Diagnosestand unternehmen müssen, um meinen medizinischen Leistungsnachweis zu erbringen.

Ob ich die Ergebnisse dann ergänzend in zwei unterschiedliche Formulare eintragen muss, spielt üblicherweise keine Rolle.

Natürlich kann es theoretisch sein, dass dann einer der beiden Versicherer sinngemäß “zickt”. Könnte bei einer Einzelvertragskonstellation aber auch genau den einen gewählten Versicherer betreffen. So, dass bei der Zweivertragskonstellation immerhin ein Anbieter problemlos leistet, während der andere Anbieter Probleme macht.

Grundsätzlich ist die Zweivertragslösung im Leistungsfall ein wenig aufwändiger, durch den inhaltlich grundsätzlich gleichen Leistungsnachweis ist das aber kein echtes Problem.

Tatsächlich überwiegen die Vorteile des Lösungsansatzes bei passender Ausgangssituation bei weitem.

Wann brauche ich eine Zwei- oder Mehrvertragslösung?

Werden initial mehr als 2.500 € BU-Rente benötigt, sollte man dringend über eine Zweivertragslösung nachdenken. Das trifft auf praktisch alle MINT-Absolventen, Mediziner und sonstige Berufe mit höherem Einkommenspotential zu.

Geht man allerdings von dauerhaft mäßigen Gehaltsentwicklungen aus – bspw. im öffentlichen Dienst oder weil man den Arbeitgeber abgöttisch liebt – braucht man eher keine Zweivertragslösung.

Das nachfolgende Schema kann als Orientierungshilfe dienen.

Zweivertragslösung Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich gilt: Wenn perspektivisch deutlich mehr als 60.000 € Brutto p.a. verdient werden oder das heutige Einkommen bereits deutlich über dieser Grenze liegt, kann eine Zweivertragslösung / Mehrvertragslösung sinnvoll sein.

Der zum Abschlusszeitpunkt ausgeübte Beruf, die daraus resultierenden Nachversicherungsobergrenzen und berufliche Perspektiven sind die Haupteinflussfaktoren für diese Entscheidung. Kurzum, die ganze Story ist eine höchst individuelle Einzelfallentscheidung.

Selbstständige sind ein besonderer Fall. Aus verschiedenen Gründen kann eine Zweivertragslösung hier generell sinnvoll sein. Beispielsweise sind die klassischen Nachversicherungsereignisse infolge „Gehaltserhöhung“ meist erheblich komplizierter ausgestaltet als beim Arbeitnehmer. Statt 10 % werden dann beispielsweise 30 % Erhöhung benötigt und statt „gegenüber dem Vorjahr“ nur unter Betrachtung eines 3-Jahresschnitts.

Gleichzeitig gilt, dass Zweivertragslösungen meist nur eingeschränkt attraktiv sind, wenn die Berufsunfähigkeitsrente bei Abschluss sehr niedrig ist. Kann ich mir als Student beispielsweise nur 1.000 € BU-Rente bei Abschluss leisten, wird sich mit diesem Ausgangswert eher keine sinnvolle Zweivertragslösung bauen lassen.

Zwei BU-Verträge bereits als Student?

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte dies sinnvollerweise in jungen Jahren tun. Der Gesundheitszustand ist dann meist noch besser und die Beiträge in der Regel günstiger.

Ein häufiger Abschlusszeitpunkt ist daher das Studium. Die zweite Studienhälfte ist wirtschaftlich betrachtet sogar meist der ideale Zeitpunkt (siehe Berufsunfähigkeitsversicherung wann abschließen?). Die Berufsgruppeneinstufung kann je nach Versicherer beim Studenten sogar billiger sein, als die Berufsgruppe nach Eintritt ins Berufsleben. Beispiel: Medizinstudent vs. Assistenzarzt

Damit stellt sich natürlich die Frage, ob eine Zweivertragslösung auch schon für Studenten sinnvoll ist.

Der Jurist würde sagen: Kommt drauf an.

Studenten können in der Regel maximal zwischen 1.500 € und 2.000 € BU-Rente abschließen. Eventuell kann man sich zunächst auch nur 1.000 € BU-Rente leisten.

Bei eingangs sehr niedrigen Berufsunfähigkeitsrenten funktionieren Zweivertragslösungen nur bedingt. Das liegt an den weiteren Details hinsichtlich der Spielregeln zur Nachversicherung.

Nehmen wir an, ich teile 1.000 € BU-Rente auf zwei Anbieter zu je 500 € auf. Beide begrenzen die absolut mögliche Nachversicherungshöhe auf zusätzliche 1.000 €. Dann habe ich trotz Aufteilung auf zwei Anbieter nur insgesamt 3.000 € Nachversicherungsobergrenze.

Oder es gelten prozentuale Grenzen in Bezug auf die Erhöhung. Beispielsweise nur insgesamt 100 % auf die Ursprungsrente oder pro Erhöhung nur 50 % der Ursprungsrente. Auch das ist nicht zielführend.

Lange Rede, kurzer Sinn: Bei Studiengängen mit hohen Einkommensperspektiven könnte eine Zweivertragslösung überlegenswert sein. Die Praktikabilität hängt aber stark von der Absicherungshöhe bei Abschluss ab. Alternativ kommt daher in Betracht, einen zweiten Vertrag nach Berufseinstieg abzuschließen (statt Nachversicherung). Was aber natürlich hinsichtlich Entwicklung der Gesundheitshistorie auch Risiken birgt.

Praktische Beispiele Zweivertragslösung Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits während des Medizinstudiums ist sinnvoll. Der Gesundheitszustand ist in jungen Jahren meist noch sehr gut, das Eintrittsalter ist günstig und die Berufsgruppen sind nach Berufseinstieg (Assistenzarzt, Facharzt je nach Fachrichtung) teils teurer.

Zeitgleich ist eine sehr rasante Einkommensentwicklung beim Arzt sehr wahrscheinlich. Das Einstiegsgehalt eines Assistenzarztes liegt bereits sehr deutlich über 50.000 € p.a., was der üblichen Nachversicherungsobergrenze von 2.5000 € entspricht. Weitere Gehaltsentwicklung lässt sich spätestens ab dem Facharzt auch nicht mehr allein durch Beitragsdynamiken abbilden.

Abhängig von den gesundheitlichen Möglichkeiten ist eine Zweivertragslösung bereits im Studium eine Option.

Bei der Umsetzung sollten jedoch die folgenden Aspekte bedacht werden:

  1. ein Nachversicherungspotential auf mind. 6.000 € erschaffen (Oberarzt)
  2. die Nachversicherungsspielregeln sollten die hohen planbaren Sprünge (Facharzt / Oberarzt) abbilden können
  3. Beitragsdynamiken dürfen durch Nachversicherung nicht dauerhaft negativ beeinflusst werden
  4. Nachversicherung sollte ohne erneute Risikoprüfung sein, da Verschlechterung der Berufsgruppe denkbar
  5. Die Anrechnung von Ansprüchen aus Versorgungswerken sollte berücksichtigt werden
  6. Eine evtl. spätere Niederlassung als Arzt sollte grundlegend bedacht werden

Das führt in der Praxis bereits dazu, dass nur sehr wenige Kombinationen von Versicherern in Frage kommen. Die müssen dann natürlich auch aus gesundheitlicher Perspektive heraus überhaupt erst einmal möglich sein.

Mediziner sind eine vertrieblich beliebte Zielgruppe. (Da sie sich häufig jeden Mist verkaufen lassen) Aus diesem Grund gibt es immer wieder diverse BU-Aktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Die Chancen einer späteren Aufstockung der Absicherung stehen also recht gut im Vergleich zu Ottonormal.  Somit ist alternativ zur Zweivertragslösung während des Medizinstudiums auch eine Umsetzung durch Abschluss eines zweiten Vertrags nach Berufseintritt eine mögliche Option.

Grundsätzlich haben auch Zweivertragslösungen ihre Grenzen. Der Bedarf im Falle Übernahme einer radiologischen Praxis wird ggf. derart hoch sein, dass dies auch die schickste Zweivertragslösung während des Studiums nicht abbilden können wird.

Berufsunfähigkeitsversicherung für IT-Berater mit geplantem Einkommensanstieg

Berufsunfähigkeitsversicherung für Wirtschaftsjuristen

In der Blogkategorie verblogge ich seit 2023 einzelne Praxisfälle, sofern diese auf irgendeine Art und Weise interessant oder lehrreich für den potentiellen Leser sind. Beispiele werden hier zukünftig hin und wieder ergänzt, wenn ich erneut über einen solchen Praxisfall schreibe.

Früher standen an dieser Stelle konkrete Beispiele anhand konkreter Versicherungsbedingungen und Annahmerichtlinien. Die Entwicklung der Versicherungsbedingungen ist jedoch dynamisch. Speziell in Bezug auf Nachversicherung und Nachversicherungsobergrenzen hat sich seit 2022 endlich etwas am Markt getan.

Entsprechend schnell waren die Beispiele veraltet. Daher finden sich hier nun die Links auf die seit 2023 (sofern interessant oder lehrreich) selektiv verbloggten Praxisfälle.