Erstinformation gem. §15 VersVermV
Wissenswertes zur Erstinformation
Download der gesetzlichen Erstinformation als PDF:
https://www.torsten-breitag.de/downloads/Erstinformation.pdf
Die Erstinformation ist eine gesetzlich vorgeschriebene Formalie. In etwa vergleichbar mit dem Hinweis, Katzen nicht zum Trocknen in die Mikrowelle zu packen.
Brauchbare Information über Art und Qualität meiner Beratungsleistung erhältst Du an anderer Stelle auf meine Homepage, beispielweise in den Erläuterungen zur Onlineberatung Berufsunfähigkeitsversicherung.
Torsten Breitag Versicherungsmakler
Vermittlerstatus gemäß Gewerbeordnung
Ich bin als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 unter der
Registernummer D-2242-YVT64-67 durch die IHK Koblenz im Vermittlerregister eingetragen.
Die Eintragung kann geprüft werden über https://www.vermittlerregister.info/recherche oder über die
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Art der von mir erbrachten Beratungsleistungen
Als Versicherungsmakler erbringe ich meine Beratungsleistung im Rahmen der Vermittlung der Berufsunfähigkeitsversicherung (im Einzelfall weiteren Versicherungen) als Onlineberatung. Eine Abschlussmöglichkeit ohne vorhergehende Beratung biete ich nicht an.
Ich bin ausschließlich im Rahmen der unter „Vermittlerstatus gemäß Gewerbeordnung“ beschriebenen behördlichen Zulassung tätig. Das heißt, ich biete keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall an.
Vergütung der Beratungsleistung
Für die erfolgreiche Vermittlung einer (Berufsunfähigkeits-)Versicherung erhalte ich vom Versicherungsunternehmen eine Courtage, umgangssprachlich Provision genannt. Die Courtage besteht aus einer Abschlussprovision, einer Bestandsprovision und Folgeprovisionen im Zuge von Beitragsdynamiken.
Die Vergütung ist in der vom Kunden zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten. Eine darüber hinaus gehende Vergütung durch den Kunden (Entgelte oder Honorare) findet nicht statt. Insbesondere ist auch eine gleichzeitige Vergütung durch Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer ausgeschlossen.
Ich erhalte keine über die beschriebenen Sachverhalte hinaus gehenden Zuwendungen von Produktgebern / Versicherungsunternehmen.
Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
Anschriften der Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel: +49 30 20 60 58 – 0
Fax: +49 30 20 60 58 – 58
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Auch die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Ich bin zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren nicht verpflichtet und nehme auch nicht daran teil.