Konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Konkrete Verweisung heißt, der Versicherer kann die Leistung einstellen (oder es liegt kein Leistungsfall vor), wenn der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit tatsächlich (konkret) ausübt, die der Lebensstellung im zuletzt (vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen) ausgeübten Beruf entspricht.
Eine konkrete Verweisung ist in allen am Markt erhältlichen Versicherungsbedingungen enthalten. Gleichwohl gibt es von Versicherer zu Versicherer Unterschiede, was die tatsächliche inhaltliche Regelung angeht.