Leistungswahrscheinlichkeit Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, erwirbt einen bedingungsgemäßen Leistungsanspruch gegen Zahlung einer Prämie. Doch zahlt der Versicherer im Falle eines Falles auch?
Es kursieren durchaus viele, medial befeuerte Mythen über die Zahlungs(un)willigkeit von Versicherungen. Ratingagenturen bieten vermeintlich einfache und greifbare Kennzahlen zur Beurteilung an. Was davon zu halten ist, erfahren Sie im Blogbeitrag Prozessquote und Leistungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Leistungswahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird von drei wesentlichen Faktoren beeinflußt.
Leistungsantrag
Anzeigepflichten
Bedingungen
Tatsächlich scheitern die meisten der abgelehnten Leistungsanträge auf Berufsunfähigkeitsrente bereits am Leistungsantrag selbst. Ein BU-Leistungsantrag ist ein durchaus komplexes Thema. Der Leistungsnachweis ist stets medizinischer Natur. Die Leistungsgrenze (idR 50 %) als Anspruchgrundlage ist anhand eines entsprechenden Therapie-, Behandlungs- und Diagnosestands medizinisch auf den konkret zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgeübten Beruf hin nachzuweisen.
Der Laie kann bereits an Formalitäten scheitern, oft wird der Versicherungsnehmer aber auch schlicht von der Fülle an zu beschaffenden und auszufüllenden Dokumenten erschlagen.
Schränken psychische Beschwerden oder schwere Erkrankungen im Leistungsfall zusätzlich stark ein, ist ein BU-Leistungsantrag kaum ohne fremde Hilfe zu stemmen.
Übrigens auch ein Thema, bei dem durchaus auch versierte Versicherungsvermittler / Versicherungsmakler schnell an ihre Grenzen stoßen. Gerade bei sehr komplexen Fällen lohnt sich die Investition in einen versierten und auf Leistungsfälle spezialisierten Versicherungsberater. An der Stelle eine Empfehlung für die Versicherungsberaterin Angelika Baumeister.
Gleichwohl kann ein eventueller, späterer Leistungsantrag logischerweise nicht bereits beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung optimiert werden. Zum Abschlusszeitpunkt gilt es die beiden anderen Faktoren sauber zu lösen:
- Sorgfältige Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflichten (Risiko- und Gesundheitsfragen im Antrag)
- Auswahl geeigneter und belastbarer Versicherungsbedingungen
Sorgfältige Erfüllung vorvertraglicher Anzeigepflichten
Gemeint sind hier die Risikofragen und Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag. Die gesetzliche Norm, aus der sich die Pflichten des Versicherungsnehmers ableiten, ist der §19 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz.
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen.
Eine genauere Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen können Sie im Blogbeitrag Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nachlesen.
In Kurzform: Der Versicherungsnehmer ist zum sorgfältigen Nachdenken und dann zum wahrheitsgemäßen Beantworten der Risikofragen und Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag verpflichtet.
Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, könnte der Versicherer in Abhängigkeit von Verschuldensgrad und ggf. auch Kausalität zum Versicherungsfall unter Umständen nicht zur Leistung verpflichtet sein.
In der Praxis ist die sorgfältige Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflichten alles andere als leicht. Allein die Aufbereitung der Gesundheitshistorie und darauf folgende Risikovoranfragen können durchaus schwieriger und langwieriger sein, als die gesamte restliche Beratungsleistung.
Die Prüfung der Versicherbarkeit und Aufbereitung der Gesundheitshistorie ist daher auch der erste Themenkomplex, wenn Sie sich für eine Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei mir entscheiden. Wenn Sie einen Termin vereinbaren, benötige ich daher auch grundsätzlich den ausgefüllten Fragebogen zum Gesundheitszustand vor dem eigentlichen Termin unterschrieben per Mail.
Versicherungsbedingungen lesen und verstehen
Wann ist man eigentlich berufsunfähig? Es gibt nur eine richtige Antwort auf diese Frage:
Ich bin dann berufsunfähig, wenn ich dem Versicherer anhand seiner Versicherungsbedingungen nachgewiesen habe, dass ich bedingungsgemäß berufsunfähig bin.
Anhand dieser Antwort lässt sich schon erahnen, welchen Stellenwert die Auswahl geeigneter Versicherungsbedingungen hat. Ich möchte es dennoch erneut etwas plakativer ausdrücken:
Mit Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kauft man nicht das Lächeln oder irgendwelche Versprechungen eines Versicherungsvermittlers. Man kauft mehrere Seiten bedrucktes Papier, die Versicherungsbedingungen. In diesen ist geregelt, wann Sie eine Leistung beanspruchen können und vor allem was der Versicherer ggf. tun kann, damit er nicht zahlen muss.
Aus diesem Grund führt kein Weg an sorgfältiger Prüfung und dem tatsächlichen Lesen des Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen vorbei. Aufbau und Funktionsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung, samt ausführlicher Betrachtung der Auswahlkriterien, ist daher der zweite große Themenkomplex in meinem Beratungsangebot.
Wenn Sie sich vorab über die Auswahlkriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung informieren möchten, habe ich für Sie bereits zahlreiche Informationen online zur Verfügung gestellt.
Fazit zur Leistungswahrscheinlichkeit einer BU
Den ein oder anderen Leser wird es enttäuschen. Es gibt keinen einfachen, schnellen Weg oder bestimmte Kennzahlen, mit denen sich die Leistungswahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen oder bestimmen lassen könnte.
Die Leistungswahrscheinlichkeit erhöht sich nur durch sorgfältige Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflichten und die Auswahl geeigneter und belastbarer Versicherungsbedingungen, in Kombination mit einem professionellen Leistungsantrag im Fall der Fälle.
Anders formuliert: Harte Arbeit und fachliche Expertise sind nötig. Gern unterstütze ich Sie auf Ihrem Weg zur bedarfsgerechten Berufsunfähigkeitsversicherung.